Grundsatzerklärung Diakonie Stetten e.V.

gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechts­verletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)

Einführung

In der Diakonie Stetten bieten wir professionelle, soziale Dienstleistungen für Menschen mit Behinde­rungen und deren Familien, junge Menschen mit Förderbedarf, Kinder, Schüler und Jugendliche, ältere und pflegebedürftige Menschen und Menschen mit psychischer Erkrankung. An rund 100 Standorten, überwiegend im Großraum Stuttgart, unterhalten wir ein breit gefächertes regionales Angebot an Wohn-, Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie therapeutischen und medizinischen Hilfen.

Nachhaltigkeit

Unsere Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich an dem aktuell weit verbreiteten Nachhaltigkeitskonzept mit den drei zueinander in Beziehung stehenden Dimensionen Ökologie (ökologisch nachhaltige Maßnahmen prüfen und umsetzen), Ökonomie (Sicherheit und Risikominimierung bei wirtschaftlicher Geschäftsführung und Vermögensverwaltung) und Soziales (selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe fördern). Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt nach den Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes (DNK). Unsere DNK-Erklärung ist in der Datenbank des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes und auf unserer Homepage veröffentlicht.

In der Diakonie Stetten setzen wir uns auf Grundlage unserer christlich-diakonischen Werte dafür ein, dass alle Menschen, für die wir unsere Dienstleistungen erbringen, mitten in der Gesellschaft wahrgenommen werden und ihre Anerkennung und ihren Platz darin finden. Die in unserem Leitbild verankerte Vision lautet entsprechend: „Für eine Welt, in der niemand mehr ausgegrenzt wird“. Handlungsleitend für unsere Mitarbeitenden sind die im Leitbild verankerten Werte Nächstenliebe, Verantwortung und Respekt.

Damit verfolgen wir im Kern unseres Geschäftsmodells das globale Nachhaltigkeitsziel 10: „Weniger Ungleichheiten“ der SDG (Sustainable Development Goals 10.2) *, in dem es um den Abbau von Ungleichheit und Diskriminierung sowie um die Förderung von Selbstbestimmung, Teil­habe und Inklusion geht. Auf Grundlage unserer im Leitbild verankerten Werte verpflichten wir uns zudem zu einem verantwortungsvollen, sorgfältigen und möglichst nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Bei unserer täglichen Arbeit und bei Entscheidungen wollen wir die langfristigen Interessen der Diakonie Stetten, unserer Kund*innen, aber auch der gesamten Gesellschaft im Blick behalten.   

Achtung der Menschenrechte

Als Mitglied des Diakonischen Werks in Württemberg sind wir verpflichtet, die im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts geltenden gesetzlichen Bestimmungen (u.a. Arbeitsrechts­regelungsgesetz und Mitarbeitervertretungsgesetz) einzuhalten und anzuwenden.
Damit hält der Diakonie Stetten e.V. alle nationalen und internationalen Standards ein und achtet die Rechte der Mitarbeitenden.

In unserem Leitbild verpflichten wir uns zudem zur Wahrung der Würde und der Privatsphäre eines jeden Menschen und zu einem respektvollen Miteinander.

In der Geschäftstätigkeit des Diakonie Stetten e.V. besteht kein wesentliches Risiko der Menschen­rechtsverletzung. Wir beziehen unsere Materialien hauptsächlich aus Deutschland. Wir legen Wert auf eine regionale Beschaffung. Nur in Einzelfällen bestellen wir bei Lieferanten aus dem Ausland. Die Geschäftsbereiche werden angehalten, Produkte mit dem Siegel „Blauer Engel“ bevorzugt zu erwerben. Zudem ist die Abteilung Einkauf angehalten, bei der Aushandlung der Einkaufs­konditionen darauf zu achten, dass Nachhaltigkeitsstandards eingehalten bzw. angestrebt werden. Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung von Arbeitsstandards und die Achtung der Menschenrechte in Bezug auf unsere Mitarbeitenden liegt beim Vorstand.

Pflichten und Erwartungen

Das Leitbild der Diakonie Stetten definiert die Pflichten und Erwartungen für das tägliche Handeln aller Mitarbeitenden:

Unsere Vision:Für eine Welt, in der niemand mehr ausgegrenzt wird.

Unsere Werte
Nächstenliebe:Dieser Wert bedeutet für mich in meiner Arbeit:

  • Ich nehme meine Nächsten wahr, schaue hin, höre zu und frage nach.
  • Ich begleite meine Nächsten auf ihrem Weg, baue Barrieren für sie ab und fördere ihre Kompetenzen.

Verantwortung:

Dieser Wert bedeutet für mich in meiner Arbeit:

  • Ich übernehme Verantwortung für mein Tun und für mein Lassen.
  • Ich berücksichtige bei meinen Entscheidungen die Folgen fürs Ganze. Und für mich selbst.
  • Ich habe dabei die langfristigen Interessen der Diakonie Stetten, der Kund*innen und der Gesellschaft im Blick.
  • Ich plane, handle und prüfe mit Blick auf das Ganze.
  • Ich gehe mit Ressourcen sorgfältig und möglichst nachhaltig um.

Respekt:

Dieser Wert bedeutet für mich in meiner Arbeit:

  • Ich achte stets die Würde und die Privatsphäre eines Menschen.
  • Ich ergreife dafür aktiv Partei gegenüber anderen. Beispielsweise wenn nicht „miteinander“, sondern „übereinander“ gesprochen wird – oder in verletzender Art und Weise.

Umsetzung

In der Diakonie Stetten führen wir eine systematische und regelmäßige Risikoanalyse im Kontext unserer Geschäftstätigkeit, sowohl intern wie auch extern, durch. Dabei erfolgt entsprechend § 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ** eine Risikoklassifizierung unserer unmittelbaren Lieferanten.

Die Ergebnisse fließen in konkrete und angemessene Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung oder Minderung negativer Auswirkungen hinsichtlich der genannten Vorgaben bzgl. Umwelt und Menschen­rechten ein.

Lieferanten sind aufgefordert, international anerkannte Menschenrechte zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern. Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen.

In keinem Bestandteil der Lieferkette darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Die Lieferanten sind aufgefordert, sich mindestens an die ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie zum Verbot von Kinderarbeit*** zu halten.

Lieferanten sind verpflichtet, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und jegliche Diskri­minierung zu unterlassen. Eine Benachteiligung von Mitarbeitenden, beispielsweise aufgrund von Abstammung, Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, politischer und gewerk­schaftlicher Betätigung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft, darf nicht erfolgen. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.

Vergütungen und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhnen, geltender Überstundenregelungen und gesetzlicher Sozialleistungen entsprechen.

Für einen adäquaten Schutz der Menschenrechte unserer Mitarbeitenden haben wir in unseren Unter­nehmensrichtlinien und Verfahrensanweisungen die dafür erforderlichen Prozesse etabliert. Um mögli­che Missstände frühzeitig zu entdecken und entsprechend reagieren zu können, führen wir regel­mäßig anonyme Mitarbeiterbefragungen durch. Darüber hinaus wird den Mitarbeitenden uneinge­schränkter Zugang zu internen Vertrauenspersonen sowie fairen und transparenten Beschwerde­verfahren ermöglicht.

In unserem direkten Einflussbereich bei unseren Geschäftspartnern setzen wir systematisch auf die Identifizierung tatsächlicher Verstöße und daraus folgend auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zur Verbesserung.
 

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz für unsere Mitarbeitenden spielen bei unseren Aktivitäten eine wichtige Rolle. Der Vorstand und alle weiteren Führungskräfte tragen damit eine hohe Verantwortung, die Themen Sicherheit und Gesundheit auf allen Ebenen in unsere Geschäfts­prozesse zu integrieren. Unser Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen unsichere Arbeits­bedingungen, Arbeitsunfälle und beruflich bedingte Erkrankungen zu vermeiden. Zudem sollen unsere Mitarbeitenden im gesundheitsfördernden Bewusstsein und Verhalten gestärkt werden.

Alle Mitarbeitenden der Diakonie Stetten sind verpflichtet, durch passende Maßnahmen und geeignetes Verhalten sichere Verhältnisse zu schaffen und gesundheitsbeeinträchtigende Arbeits­bedingungen zu vermeiden. Dazu werden Gefährdungen frühzeitig ermittelt und Schutzmaßnahmen festgelegt, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit überprüft.

Alle Prozesse und Aktivitäten müssen so gestaltet sein, dass ein sicherer und gesundheitsgerechter Ablauf gewährleistet ist. Sicherheit und Gesundheit sind integrale Bestandteile bei der Planung und Durchführung aller Aktivitäten. Vorschriften und Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheit sind strikt einzuhalten.

Dabei sollen nicht nur unsere eigene Mitarbeitenden angesprochen werden, sondern auch die Vertrags­partner, die mit der Diakonie Stetten zusammenarbeiten.

Unsere Grundsatzerklärung wird öffentlich auf unserer Homepage und in unserem Intranet veröffentlicht. Auch geht sie postalisch oder auf digitalem Weg all unseren Partnern und Lieferanten zu.
Es soll für alle Interessengruppen ersichtlich und nachvollziehbar sein, wie die Einhaltung der Grund­satzerklärung gewährleistet und gelebt wird.

Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der hier formulierten Grundsätze sowie Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und unsere Werte bzw. Anforderungen sind uns umgehend von unseren Geschäftspartnern und deren Mitarbeitenden zu melden. Mögliche Hinweise können, sofern gewünscht auch anonym, an unsere externe Beschwerdestelle**** gerichtet werden.

Wir verpflichten uns zur Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten und bearbeiten jede Meldung. Sensible Informationen werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt.
 

             Rainer Hinzen                                     Dietmar Prexl

             Vorstandsvorsitzender                        stellv. Vorstandsvorsitzender

             Diakonie Stetten e.V.                           Diakonie Stetten e.V.

Quellennachweise:

* Globales Nachhaltigkeitsziel 10: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/weniger-ungleichheiten-1592836

** Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: https://www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz

*** ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie zum Verbot von Kinderarbeit: https://www.kinder-und-jugendrechte.de/kinderrechte/internationale-vereinbarungen/konventionen-der-ilo/

**** Info zur externen Beschwerdestelle der Diakonie Stetten: https://www.diakonie-stetten.de/die-diakonie-stetten/umgang-mit-beschwerden.html