Zuweisung von Geldauflagen

Mit einer Geldauflage helfen

Als Richter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, die Zuteilung von Geldauflagen einer gemeinnützigen Organisation zukommen zu lassen. 

Auch die Diakonie Stetten e.V. wird mit Zuweisungen von Geldauflagen unterstützt und ist in der Liste des Oberlandesgerichts Stuttgart eingetragen.

Jede Zuweisung hilft und ist die beste Prävention.

Die Verwaltung von Geldauflagen erfolgt unabhängig von unserer Spendenverwaltung, somit können wir gewährleisten, dass

  • Zuweisungen reibungslos und diskret abgewickelt werden.
  • die Gerichte und Staatsanwaltschaften unmittelbar nach dem Zahlungseingang oder bei ausbleibenden Zahlungen informiert werden.
  • ein Ausstellen von Spendenquittungen durch ein separates Bankkonto verhindert wird.

Bankverbindung für Geldauflagen:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE77 6012 0500 0004 7074 01
BIC: BFSWDE33STG

Wir begleiten Menschen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf auf ihrem Weg zu mehr
Selbstbestimmung und Teilhabe: Menschen mit Behinderung, Senior*innen, Menschen mit psychischer
Erkrankung, junge Menschen mit besonderem Förderbedarf, Kinder, Jugendliche und Familien.


Wozu benötigen wir Ihre Zuweisung in der andauernden Corona-Krise:
Fast alle Menschen, die in der Diakonie Stetten wohnen und leben, gehören zur Risikogruppe. Bitte unterstützen Sie
uns mit Ihrer Zuweisung, damit wir den zusätzlichen Pflege-, Betreuungs- und Hygienebedarf bewältigen können.