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Leere Betten durch zu strikte Vorgaben - Geschäftsführerin des Alexander-Stifts kritisiert Darstellung der Pflegesituation im Rems-Murr-Kreis

Kernen-Stetten, 25. Mai 2022 – Einen Zeitungsbericht über den im Kreistag vorgestellten Entwurf des Kreispflegeplans 2022 nimmt Geschäftsführerin Gaby Schröder zum Anlass, um auf freie Pflegeplätze hinzuweisen, die wegen Personalmangel und rechtlicher Hürden nicht belegt werden können.

„In den Pflegeheimen werden die Betten knapp. Im Rems-Murr-Kreis fehlen bis 2030 1.500 vollstationäre Pflegeplätze“ Diese Zeitungsschlagzeile aus der vergangenen Woche hat Gaby Schröder, Geschäftsführerin des Alexander-Stifts und Betreiberin von 22 Pflegeeinrichtungen, davon 12 im Rems-Murr-Kreis, sehr verwundert. Denn aus ihrer Sicht sind nicht die fehlenden Pflegeplätze das Hauptproblem, sondern der fortschreitende Fachkräftemangel in der Pflege und rechtliche Hürden, wie etwa die vorgeschriebene Mindestfachkraftquote.

„Aktuell haben wir in unseren Pflegeeinrichtungen insgesamt rund 120 freie Plätze. Wir könnten also aufnehmen, und würden das angesichts des großen Bedarfs auch gerne tun. Aber wir dürfen nicht, weil wir sonst die Vorgaben aus der Landespersonalverordnung der Landesregierung unterlaufen würden. Bei einer auch nur geringen oder zeitweisen Abweichung von der Verordnung müssen wir mit Bußgeldern rechnen.“ erläutert Gaby Schröder und fährt fort: „Die Landespersonalverordnung schreibt eine Mindestfachkraftquote von 50% vor. Davon dürfen wir nicht abweichen, egal wie groß die Not der betroffenen Familien ist und unabhängig davon, wie viele Hilfskräfte wir zusätzlich einsetzen könnten, um die Versorgung dennoch zu gewährleisten.“

Auch ein vorübergehender Personalengpass, der in Corona-Zeiten durch Quarantänen und Krankheiten häufig vorkommt, muss in der Regel durch Leiharbeitskräfte aufgefangen werden, die aber durch die Pflegekassen nicht refinanziert werden. Häufiges Einspringen kann den ohnehin stark belasteten Fachkräften nicht zugemutet werden und auch das vorübergehende Aushelfen von Pflegefachkräften, die in Leitung und in Funktionsstellen tätig sind, ist nicht zulässig.

Zwischenzeitlich wirbt auch das Alexander-Stift Fachkräfte und Auszubildende aus nicht EU-Staaten an. Auch hier wünscht sich die Geschäftsführerin schnellere und pragmatischere Lösungen. Momentan dauert die Prüfung von Zeugnissen beim Regierungspräsidium zwischen acht und zehn Monaten.

„Wenn in einzelnen Häusern die Fachkraftquote wegen Personalmangel nicht erfüllt werden kann, müssen die betroffenen Pflegebereiche geschlossen bleiben. Das ist den oftmals sehr verzweifelten Angehörigen nur schwer zu vermitteln – ganz abgesehen von den fehlenden Einnahmen, die wir zur Deckung unserer Kosten dringend benötigen,“ ergänzt Gaby Schröder und fasst zusammen: „Fakt ist: Wir haben Betten frei und könnten aufnehmen – dürfen aber nicht, da wir sonst die rechtlichen Vorgaben nicht einhalten.

Der Einsatz gegen den fortschreitenden Fachkräftemangel braucht dringend bessere Rahmenbedingungen und konsequentes Handeln seitens der Politik. Aber er braucht auch Zeit und einen langen Atem. In der Zwischenzeit würde es den betroffenen Familien und uns schon helfen, wenn die Vorgaben nicht so starr wären und uns etwas mehr Flexibilität zugestanden würde. Eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Senioren ist uns sehr wichtig und die könnten wir an vielen Standorten unabhängig von der Mindestfachkraftquote auch gewährleisten.“

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