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Familienbegleitenden dienst
Devizesstraße 10
71332 Waiblingen
Fon 07151 95314380
email fbd(at)diakonie-stetten.de
Sprechzeiten: Dienstags 8.00-12.00 Uhr
Beratungsstelle im Familienzentrum
Assistenzagentur der Diakonie Stetten
Karlstraße 19
73614 Schorndorf
Fon 07181 887701
astrid.scharlau(at)diakonie-stetten.de
Sprechzeiten:
Montags 9.30-12.00 Uhr
Donnerstags 15.00-18.00 Uhr
Infostelle der Offenen Hilfen
für Menschen mit Behinderungen
der Diakonie Stetten
Fritz-Elsas-Straße 42
70174 Stuttgart
Fon 0711 18770–19
infostelle-stuttgart@diakonie-stetten.de
Sprechzeiten: Montags 15.00-17.00 Uhr
Mittwochs 9.00-12.00 Uhr
Diakonie Stetten
Katja Bühler
Elisabethenberg
73547 Lorch-Waldhausen
Fon 07172 1808225
Mobil 0178 9405451
Katja.Buehler@diakonie-stetten.de
... Sie haben eine körperliche, geistige und/oder seelische Behinderung?
... Sie haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe?
... bisher erhalten Sie Einzelleistungen der Eingliederungshilfe,d.h. sie bekommen von einen pädagogischen Mitarbeiterz.B. Unterstützung bei der Gestaltung ihrer freien Zeit?
... oder Sie erhalten Hilfen zur Pflege?
... dann können Sie ein Persönliches Budget beantragen.
Das Persönliche Budget ist ein fester monatlicher Geldbetrag. Es wird anstattder Einzelleistungen bezahlt. Sie bekommen das Geld direkt auf Ihr Konto.
Mit diesem Geld können Sie Hilfen einkaufen, die Sie brauchen.
Persönlich bedeutet, Sie können ganz frei und selbständig über das Geld bestimmen.
Sie können das Persönliche Budget für Hilfen in folgenden Bereichen ausgeben:
• Wohnen (z.B. Kochen, Putzen, Wohnraumgestaltung..)
• Arbeit (z.B. Arbeitsplatzsuche, Begleitung zu Gesprächen am Arbeitsplatz)
• Bildung (z.B. Suche und Vermittlung von Fortbildungsangeboten)
• Mobilität (z.B. Fahrdienste, Begleitungen, Mobilitätstraining…)
• Freizeit (z.B. Planung und Durchführung einer Reise)
• Gesundheit/ Pflege (z.B. tägliche Körperpflege, Begleitung zu Arztterminen)
• Kommunikation ,(z.B. Behördengänge und Post, Telefonate, Konfliktklärung)
Die Hilfen können von pädagogischen Mitarbeitern, hauswirtschaftlichen Mitarbeitern, Hilfskräfte wie Praktikanten, Zivildienstleistende oder Nachbarn, Freunde und Angehörige erbracht werden.
Das Persönliche Budget können Sie beim Leistungsträger wie zum Beispiel Sozialamt, Rentenversicherungsträger, Pflegeversicherungsträger formlos beantragen.
Die Höhe des Geldbetrages richtet sich nach Ihrem Hilfebedarf.